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Ein einseitiges Arbeitsgericht

Der Antrag meines Anwalts im Juli 2007 vor dem Arbeitsgericht als pdf  : Requete devant le tribunal du travail

Das Urteil des ersten Arbeitgerichts im Juni 2008  :  Tribunal du Travail de Luxembourg Section Ouvrier

Dieses Urteil wurde  am 20 Juni erstellt, ich bekam diesen Bescheid erst am 02.09.2008 zugestellt ? Dieses Urteil der Mitglieder des Arbeitgerichtes:  Carole Kerschen ( Juge de paix, siégeant comme Président du tribunal du travail de et à Luxembourg) Guiseppe Fatone (assesseur-employeur) Charles Thill (assesseur-ouvrier) und Judith Tagliaferrri ( greffier) war enttäuschend und sehr merkwürdig.

Die einseitigen Ansichten eines Arbeitsgerichtes.

« Le Tribunal constate que le reproche de menace de mort, soit celui qui a en quelque sorte fait „ déborder le vase“ se trouve établi par l’attestation en bonne et due forme de Fernand Schoos, ainsi que par un courrier de ce dernier au Président du Syndicat intercommunal de l’Ouest pour la Conservation de la Nature »

Meine Aussagen für die ich Zeugen und Beweise vorlegen kann, wurden einfach ignoriert.

Nur die Lügen und Verdrehungen des Arbeitgeber wurden berücksichtigt

Diese Feststellung  vom Juni 2008 eines Arbeitsgerichtes in Luxemburg ist nicht zu verstehen. Eine ungeheuerliche Behauptung und Lüge eines Geschäftführers wird ohne die geringste Überprüfung zur Wahrheit dekoriert. Ignoriert und wertlos meine Aussage, die ich immer wiederholte, direkt vor Zeugen und auch später immer wieder: „Ich habe weder eine Morddrohung noch sonstiges aggressives oder dergleichen gesagt. Ich habe auch  immer gesagt so eine Morddrohung sei etwas sehr Ernstes, ja eine Morddrohung,dies ist meine Meinung  ist etwas Strafbares.
Ich hatte deshalb Herrn Roby Biwer Präsident von Sicona gebeten, diese sehr ernste Drohung wenigstens durch eine Anklage bei der Polizei auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.Dieses wurde leider nie getan. Ja, noch schlimmer die Aussage der einzigen Zeugin, wird ignoriert, zuerst von Sicona und auch später vom Arbeitsgericht.

Der genaue Vorgang dieser Morddrohung können Sie unter eine Morddrohung oder die Aussage des Herrn Schoos nachlesen.

Dass ein Arbeitsgericht genau so wie das Gemeindesyndikat Sicona aufgrund eines einzigen Briefes eines Geschäftführers ,eine Behauptung als richtig deutet ist in meinen Augen ungeheuerlich.     Eine Morddrohung ist eine sehr ernste Beschuldigung, und es währe ein leichtes gewesen für ein Gericht an Hand von verschiedenen Fakten und Aussagen, diese Behauptung als eine Lüge zu entlarven. Doch dieses Arbeitsgericht zeigt sich sehr  einseitig in seiner Rolle. Dasselbe gilt auch für die Betrachtungsweise der Zeugenaussagen.

Acht oder Neun Zeugenaussagen? „« Pour l’ensemble des autres reproches, il existe ou des pièces, qui se trouvaient par ailleurs annexées à la lettre de motivation et/ou des attestations des personnes concernées, à savoir Cungs, Chrisnach ;Faber, Freyman ; Hoss Sowa, Klopp et encore Schoos »*

Das erste Arbeitsgericht   machte es sich einfach und sagte diese 8 Zeugenaussagen würde eine Kündigung gerechtfertigen Es sind dies die Schreiben der Herren:  Fernand Schoos, Pol Faber,
Fernand Hoss, Cungs Nicks, Chrisnach Rene, Charel Freyman, Fernand Klop, Fränk Sowa.  Hier werden acht Zeugen aufgezählt, doch dann schreibt dieses Gericht plötzlich auch von 9 eidesstattlichen Aussagen.

„Quant à la réalité des reproches, le Syndicat intercommunal de l’Ouest pour la Conservation de la Nature dit verser 9 attestation testimoniales, et aussi faire une offre de preuve »*

Ich kenne jedenfalls nur acht eidesstattliche Aussagen, die die hier vom Arbeitsgericht aufgezählt werden. Widersprüche bei den Zeugenaussagen ?  Bei diesen 8 Aussagen die ich kenne, gibt es belanglose, richtige, zweifelhafte und deutliche Falschaussagen.

Sie können einiges unter Falschaussagen nachlesen. Nur in der eidesstattlichen Erklärung von Fernand Schoos gibt es eine (falsche) Aussage über die sogenannte Morddrohung. Sonderbare Zeugenaussagen gibt es von diesen Mitarbeitern vom Naturschutzsyndikat Sicona. So, die Aussagen von den Herren Cungs und Freyman was die Geschichte mit der Foss anbelangt Zeuge  Cungs : „Herr Schoos Fernand fragte mich während dieser Zeit einmal ob die Grube inzwischen geschlossen worden wäre, da er Herr Weber schon vor Tagen gebeten hatte sie zu schließen. Ich musste ihm jedoch bestätigen das sie immer noch offen stand“

So schreibt Zeuge Freyman „ Mitte Oktober 2007 bekam ich einen Anruf von Herrn Schoos Fernand dass ich am ende des Arbeitstages die  Fosse in unserer Halle in Olm mit den Brettern zudecken sollte. Als ich gegen halb 4 nachmittags am selben Tag in die Halle zurückkehrte deckte ich die Fosse mit den vorhandenen Brettern zu.

Alleine in dieser kleinen Schilderung gibt es mehrere Falschaussagen:    1 -In dieser Zeit hatte Fernand Schoos kein Wort mit mir gesprochen. Fernand Schoos hatte mit mir niemals über dieses zudecken dieser Foss gesprochen.    2 -Es war Pol Faber der mir am  4 Oktober 2006 anrief um mit mir über die Foss zu reden. Das war das erste und einzige Mal bis zu dem Brief am 13 Oktober wo ich
etwas über diese Foss gehört habe.  3-Herr Freyman behauptet, er habe Mitte Oktober nach einem Anruf von Herr Schoos diese Foss geschlossen. Das verstehe ich nicht, und diese Behauptung ist merkwürdig.   Am 13 Oktober nach meinem Feierabend stand diese Foss noch offen. Bis zum 16 November war ich anschließend krankgeschrieben. Als ich  am 16 November wieder bei Sicona antrat, war diese Foss noch immer (oder ,? wieder offen ?) offen,es war jedenfalls ich der diese Foss am 16 November 2006 schloss.

*Von Pol Faber, eigentlich der wichtigste Zeuge, gibt es keine Aussage zu  diesem wichtigen Kündigungsgrund.* Nein Herr Pol Faber sagte und schrieb nie, dass er darauf bestand habe dass ich diese Foss schloss.* Warum sollte er auch? Bei meinem Gespräch mit ihm über diese Foss gab es keinerlei Unstimmigkeiten, Für mich gab es nie einen Zweifel dass Herr Faber meine Schilderungen akzeptierte, warum diese Foss offen war und diese  keinerlei eine Gefahr darstellte. In einem Fax von Pol Faber am 4 Oktober 2006 um 10 Uhr 32 an Fernand Schoss (was als Anhang  und als Beweiß bei dem Kündigungsschreiben von Sicona war), wird sogar in etwa meine Version bestätigt. In diesem sehr kurzen Zitat von Pol Faber von meinem Gespräch mit mir
schreibt dieser:   *„ Zitat aus mengem Gespreich vun haut mam Jeannot.* *-Ech kann d’Foss net all keier zoumachen,vill Opwand,gett am Moment vill gebraucht. Da muss Du alls Secherheetsmann kucken dat se ofgesechert gett.“*  In diesem Fax kein Wort einer Verweigerung vom mir oder ähnliches.

Doch diese kurze Wiedergabe eines Gesprächs von mir mit Pol Faber (-Siehe meine Schilderungen des gesamten Ablaufes dieser Foss ) nutzte der Geschäftsführer Fernand Schoos direkt schon am 4 Oktober zu einem  Brief (siehe Anhang 11) an den Präsident vom Naturschutzsyndikat Sicona.

Nun behauptet Fernand Schoos : *« Au cours de la journée M. Pol Faber a invité M. Jeannort Weber de fermer la fosse en question. Selon M.Faber, M.Weber a refusé de la fermer étant donné qu’il devrait l’utiliser régulièrement………… »*  Ja, Fernand Schoos macht aus diesem eigentlich harmlose Vorkommnisse und Gespräche eine Handfeste Sache.

Eine Verweigerung gegen die Sicherheit.

Diese falsche Behauptung wurde weder durch diesen Fax von Pol Faber noch durch andere Belege und auch nicht durch die eidesstattlicher Aussage von Herrn Faber irgendwie und wann belegt Diese willkürliche Interpretation genügte.  Genügte zuerst einem Gemeindesyndikat der schickte mir einen ersten eingeschriebenen Brief . Durch diesen Brief endstand  am 13 Oktober 2006 ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, aus dem dann Herr Schoos behauptete dies sei eine Morddrohung gewesen. Ja so wie die Verantwortlichen von Sicona glaubte alleine auch dieses ehrenwerte Gericht diesem offensichtliche  Lügengeflecht. Ja, dieses Gehabe  genügte einem Arbeitsgericht um meine Kündigung zu rechtfertigen.

« Il s’ensuit que la réalité des reproches est aussi donnée, et que le licenciement reste valable du point de la réalité des faits »

Nein wertes Gericht, die Aussagen dieser abhängigen Zeugen überhaupt nur genauer anzusehen wäre hilfreich gewesen. Doch ich gebe zu diese zum Teil umfangreiche gekritzelte Aussage durchzulesen ist eigentlich auch unzumutbar. Ein Arbeitsgericht übersah, dass verschiedene Zeugenaussagen regelrecht zum Himmel stanken.

Hier eine kleine Kostprobe von einem Herrn Fernand Hoss.  „Sämtliche Baustellen und Arbeiten die von J. Weber angeleitet und durchgeführt wurden, waren weder qualitativ hochwertig noch korrekt ausgeführt“.*

Sicherlich obwohl ich mir immer sehr viel Mühe gab ist  mir nicht jede  Arbeit immer gelungen. Doch insgesamt bin ich über meine geleistete Arbeit für das Naturschutzsyndikat Sicona sehr stolz.     Auch heute noch, nach Jahre meines Ausscheidens von Sicona wird mir noch immer von vielen Menschen bestätigt, dass vieles von meiner Arbeit überhaupt erst den Erfolg von Sicona begründete (als ich anfing waren es 8 Gemeinde als ich Sicona verließ immerhin 20 Gemeinden). Doch Herr Hoss ein junger Arbeiter der außer bei Sicona noch nie eine anderen festen Arbeitsvertrag hatte schreibt:   *„Bei schwierigen Baustellen musste wir öfters Arbeiten manuell verrichten, bloß weil er sich nicht traute diese Arbeiten maschinell zu erledigen. Wir hätten aber keine Probleme gehabt die Arbeiten maschinell durchzuführen (z. B. Heckenschnit zusammenschieben im hügligen Gelände).*

Ja ich ließ diese jungen Menschen nicht immer in den Traktoren sitzen. Nicht weil ich ihnen dies nicht gönnte oder um diese zu schikaniere. Nein, ich tat dies auch aus Sicherheitsgründen, so ein Schlepper kann leicht bei ungünstigem Terrain kippen, siehe Aussage Hoss: z. B. Heckenschnitt zusammenschieben im hügligen Gelände). Daneben bevorzugte ich im Zweifelsfall eher die Handarbeit, auch aus Natur und Umweltschutzgründen. Bodenschutz ist einer der wichtigsten Aufgabe des Naturschutzes überhaupt und so ein schwerer Schlepper kann enormen Schaden anrichten. Nein solche Aussagen die unqualifizierte nicht sein könnten, werden für ein Arbeitsgericht  als Richtig und  Wahr genommen, genauso wie dieses Selbstanklage von Herrn Hoss für sich spricht.                       *„Ich muss zugeben, dass ich bei kurzen Arbeitsgängen mit der Trennscheibe nicht immer eine Sicherheitsbrille trug, was er mir zum Schluss vorwarf*
Ja über diese in meinen Augen gravierenden Sicherheitsverstöße dieses Herrn Hoss, wie weitere habe ich immer auch zum Schutze dieses Herrn immer wieder hingewiesen. Doch Herr Schoos übersah dies wie viele andere schlimme Vergehen sehr großzügig. Diese Aussage dieses Herrn Hoss zeigt eine gewisse Unreife oder ein sehr gestörtes Sicherheitsverhalten.

Auch die Aussagen von Herrn Cungs sind ähnlich,  *„…gefährlich für ihn und seine Mitarbeiter war. Beispielsweise trug er bei Mäharbeiten keine Sicherheitsschuhe, sondern Turnschuhe“*
Ja solche Aussagen sind der Hammer. Ich stellte eine Gefahr für meine Mitarbeiter dar nur weil ich manchmal Turnschuhe trug? Meine Mäharbeiten waren ausschließlich arbeiten mit einem kleinen Spezialschlepper ohne Klimaanlage und keine vernünftigen Fenster die sich öffnen ließen. Wenn diese Arbeiten anfielen war es ja auch normal dass hohen Außentemperaturen (Heuwetter) herschten. In dieser Kabine aus Glass, entstanden oft Temperaturen von über 40 Grad und mehr. Es war schon aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig für eine leichte Bekleidung zu sorgen, also auch mal Turnschuhe und kein Helm. Übrigens diese Arbeiten verrichtet ich immer alleine und außer mirwollte eigentlich keiner mit diesem Spezialschlepper fahren. Als „guter oder blöder“ Vorgesetzter überließ ich meinen Mitarbeitern darunter auch Herrn Cungs meist einen gut klimatisierten Traktor. Ich habe immer nur Mäharbeiten mit dem Traktor gemacht. Mäharbeiten z. Beispiel mit einem Freischneider habe ich bei Sicona nie getätigt, weder mit oder ohne Schuhe. Dies behauptet Herr Cungs ja auch nicht, doch mit dieser Aussage wie andere sollte ein bestimmter Eindruck von mir vermittelt werden. Ja genau dieser Eindruck genügt einem Arbeitsgericht so schreibt dies:

L’attestation de Pol Faber rapporte également les problèmes relatifs à la sécurité, ainsi que celle de Nicky Cungs Welche Sicherheits- Probleme diese Gericht bei Herrn Faber wie Herr Cungs meinte, geht aus diesen Schreiben nicht hervor, aber darum geht es ja nicht. Ob nichts sagende oder Falsch Aussagen, Hauptsache etwas auf dem Papier, und nur die Aussagen des Arbeitgebers zählt. *

Die Aussagen dieser Zeugen würden überprüft, sagte mir immer meinerster Anwalt. Diesen Glauben hatte ich auch, da es in diesen Aussagen nur so wimmelt von Ungereimtheiten und Falschaussagen. Für mich war es eine Selbstverständlichkeit das ein Gericht diese Aussagen überprüfte. Dies tat dieses Gericht nicht. Ich habe sogar den Eindruck dass sich dieses Gericht  nicht die
geringste Mühe machte  auch nur ansatzweise diesen eidesstattlichen Aussagen näher anzusehen Ich glaube bei diesem Gericht  kam es nicht so sehr auf den Inhalt dieser Aussagen an, sondern alleine die Tatsache dass es hier diese Aussagen gab genügte basta.

Ich muss sogar beweisen, weshalb ich Überstunden verrichtete  Nicht nur gegen in meinen Augen unberechtigte Kündigung klagte ich vor dem Arbeitsgericht. Nein das Gemeindesyndikat nahm es auch bei meiner Lohnabrechnung nicht so genau. Deswegen forderte ich auch noch vor diesem Gericht eine nicht unerhebliche  Lohnleistung  die von Sicona  nie erbracht wurde. Auch hier war dieses Gericht sehr einseitig und übernahm eine sonderbare Einstellung   Es ging um Überstunden die ich wie die meisten Arbeiter bei Sicona immer in großer Zahl verrichtet hatte, die mir aber nicht
vergünstigt wurde.

« In s’ensuit que cette demande n’est pas fondée, d’autant plus que Jeannot Weber n’explique pas quand il aurait presté quelles heures, et sur ordre de qui, dans l’exécution de son contrat de travail. »*   Dieser Beschluss war ein weiteres Unding eines Gerichtes. Bis auf die letzte Minute konnte ich sämtliche Stunden die ich für Sicona arbeitet nachweisen, sogar wie und wo diese Stunden und Leistungen an die Gemeinden verrechnet wurden.

Eine Ungeheuerlichkeit dieses    „ et sur ordre de qui“*

Ja dies ist ein übles Ding liebes Gericht

Nein dies ist Zynismus pur, denn ehrenwertes Gericht, hätte ich nicht so geschuftet für Sicona um diese Überstunden zu verrichten ,dann gäbe es noch ein weiterer Kündigungsgrund: nämlich eine weitere Verweigerung oder so was.

Ja und dann ehrenwertes Gericht würden Sie das ja auch ohne wenn und aber gutheißen.

doch wenigstens sah ein weiters Arbeitsgericht dies anders siehe: ein fast überflüssiges und faules Arbeitsgericht.

 
 

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Im Kanton Redingen

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